Qualitätssicherung für das Trinkwasserqualität

Naturbelassen und unbehandelt, so wie es der Hochschwab spendet, gelangt das Trinkwasser an die Bevölkerung.

Mit der Eingabe vom 11.01.2010 hat die Zentral-Wasserversorgung Hochschwab Süd, Gesellschaft m.b.H. um die wasserrechtliche Bewilligung des vorgelegten Beprobungsvorschlages nach den geltenden wasserrechtlichen und lebensmittelrechtlichen Bestimmungen für ihre Wasserversorgungsanlage angesucht. Der Beprobungsvorschlag wurde von der ZWHS gemeinsam mit dem Wasserlabor der Holding Graz-Kommunale Dienstleistungen G.m.b.H. erstellt.

 

Nach den Vorgaben des Wasserrechtsgesetzes und der Trinkwasserverordnung bzw. des Kodexkapitels B1–Trinkwasser wurde, basierend auf diesem Vorschlag, gemeinsam mit der Behörde 2012 ein Beprobungsplan entwickelt und per Bescheid festgelegt. Im Sinne einer Stufenkontrolle, ausgehend von der Brunnenanlage in Thörl/St. Ilgen entlang der gesamten Transportleitung bis zur letzten Übergabestation an die Holding Graz-Wasserwirtschaft, wurde, in Abhängigkeit vom mittleren täglichen Wasserbedarf (16.400 m³), die Häufigkeit der Wasserprobenentnahme vorgeschrieben.
In den Wasserbüchern der Verwaltungsbezirke Bruck an der Mur – Mürzzuschlag (Postzahl 2/1340) und Graz–Umgebung (Postzahl 6/2831) besteht die Möglichkeit, in das gesamte Untersuchungsprogramm einzusehen.