Qualitätskontrollen

Trinkwasser aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung ist wohl das beste kontrollierte Lebensmittel. Damit bei lebenslangem Genuss von Trinkwasser nur gesundheitsfördernde Auswirkungen im menschlichen Körper stattfinden, wurden für die Umsetzung der Qualitätssicherung von der zuständigen Behörde nachfolgende Auflagen vorgeschrieben. 

  1. Wasserproben sind fachkundig zu entnehmen und von einem hiezu autorisierten Unter­nehmen / Untersuchungsanstalt zu untersuchen.
  2. Das Ergebnis der Untersuchungen ist umgehend dem Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung 8B, Lebensmittelreferat, Friedrichgasse 9, 8010 Graz, zu übermitteln.
  3. Das Ergebnis der Untersuchungen ist auf Verlangen der Wasserrechtsbehörde vorzu­legen.
  4. Bei der Durchführung der Wasseruntersuchungen ist die Untersuchungsanstalt nachdrücklich dazu anzuhalten, die Bezeichnung der Probenahmestellen in den Untersuchungsbefunden exakt nach dem Wasseruntersuchungsprogramm (Stammdatenblätter) vorzunehmen.
  5. Die Wasseruntersuchungen betreffend den temporären See sind befundgemäß auf Grund der Auflagen in den Wasserrechtsbescheiden durchzuführen.
  6. Der Untersuchungsumfang an den Probenahmestellen ist wie folgt einzuhalten:
    1. BK: Mikrobiologischer Teil der routinemäßigen Kontrolle (Stufenkontrolle): Parameter: Temperatur, Leitfähigkeit, KBE 22°C, KBE 37°c, coliforme Bakterien, E-Coli, Enterokokken.
    2. BK T: Mikrobiologischer Teil der routinemäßigen Kontrolle (Stufenkontrolle): Parameter: Beim Auftreten des temporären Sees Temperatur, Leitfähigkeit, KBE 22°C, KBE 37°C, coliforme Bakterien, E-Coli, Enterokokken.
    3. RK: Routinemäßige Kontrolle nach TWV (Netzstellen-Übergabestellen): Parameter: Temperatur, Leitfähigkeit, pH-Wert, Ammonium, KBE 22°C, KBE 37°C, coliforme Bakterien, E-Coli, Enterokokken.
    4. MU: Umfassende Kontrolle, Mindestuntersuchung (vormals Standarduntersuchung) nach TWV, Parameter: Temperatur, Leitfähigkeit, Färbung, pH Wert, Gesamthärte, Karbonathärte, TOC, Ammonium, Eisen, Mangan, Nitrit, Chlorid, Sulfat, Nitrat, inklusive Zusatzparameter Calcium, Magnesium, Natrium, Kalium (Ionenbilanz), KBE 22°C, KBE 37°C, coliforme Bakterien, E-Coli, Enterokokken.
    5. VU re: Umfassende Kontrolle, Volluntersuchung reduziert: Temperatur, Leitfähigkeit, Sauerstoff, pH-Wert, SAK bei 436nm, SAK bei 254nm, TOC, KS4.3, Gesamthärte, Karbonathärte, Natrium, Kalium, Magnesium, Calcium, Chlorid, Nitrat, Sulfat, Eisen, Mangan, Ammonium, Nitrit, Gesamtphosphat, Bor, Kieselsäure, Fluorid, Zink, Blei, Cadmium, Quecksilber, Kupfer, Chrom, Kohlenwasserstoffindex, BTEX, Atrazin, Desethylatrazin, CKW, KBE 22°C, KBE 37°C, E. Coli, coliforme Keime, Enterokokken, sulfitred. Clostridien, Pseudomonas aeruginosa
    6. VU: Umfassende Kontrolle, Volluntersuchung nach TWV: Alle Parameter der Trinkwasserverordnung BGBl. II, 304/2001

Das gegenständliche Wasseruntersuchungsprogramm ist als Ersatz der bisher in diversen wasserrechtlichen Bewilligungsbescheiden angeführten Bescheidauflagen betreffend die Durchführung von Wasseruntersuchungen anzusehen.